Lizenzen für Webradio: Was der Medienstaatsvertrag verlangt
Zulassung, Anzeigepflicht und Bagatellgrenze: die medienrechtliche Einordnung von Webradio in Deutschland nach dem Medienstaatsvertrag und was daraus praktisch folgt.
Webradio ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum, aber auch kein Behördenmarathon. Entscheidend sind drei Ebenen: die medienrechtliche Einordnung nach dem Medienstaatsvertrag, die Musikrechte bei GEMA und GVL und der Datenschutz beim Streaming. Diese Rubrik trennt, was oft vermischt wird.
Zulassung, Anzeigepflicht und Bagatellgrenze: die medienrechtliche Einordnung von Webradio in Deutschland nach dem Medienstaatsvertrag und was daraus praktisch folgt.
Welche Rechte beim Streamen von Musik berührt werden, wofür GEMA und GVL jeweils zuständig sind und welche Meldepflichten auf einen Sender zukommen.
IP-Adressen im Streaming-Log, Auftragsverarbeitung mit dem Hoster, Player von Drittanbietern: die datenschutzrechtlichen Pflichten eines Webradios im Überblick.